Regeln für die Terrarienbörse Mannheim
Die Veranstaltung der Börse geschieht unter der Prämisse, dass sie ein Forum für den direkten Kontakt zwischen Amphibien und Reptilienzüchter und interessierten Terrarianern oder allgemein Interessierten darstellt. Sie ist als Plattform für den Austausch sowohl von Tieren als auch von Informationen gedacht und soll in ihrer Zielsetzung letztendlich den Massenimport von Wildtieren eindämmen und zu selbsterhaltenen Populationen in menschlicher Obhut führen.
1.) Für den An- und Abtransport und auch für die zeitweise Unterbringung von nicht ausgestellten Exemplaren sind thermostabile Behälter, wie Kühlboxen, Styroporboxen oder ähnliches zu verwenden. Ggf. sind die Behältnisse durch Wärmeakkus oder –Flaschen zu temperieren.
2.) Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben schriftlich, für jeden Interessierten sichtbar auszulegen
a.) Name des Anbieters
b.) wissenschaftlicher und deutscher Name
c.) Herkunft: Wildfang/Nachzucht
d.) Geschlecht: 1,0/0,1/0,0,1
e.) Schutzstatus: EG-VO, Anhang A/B des Washingtoner Artenschutzabkommens, BartSchVo
f.) Verbreitung und Nahrungsspektrum
3.) Die Ausstellungsbehälter müssen folgende Mindestanforderungen entsprechen:
a.) ausreichende Lüftung, Wärmezufuhr oder Beleuchtung
b.) geeignetes Bodensubstrat für die Aufnahme von Ausscheidungen
c.) die Größe der Behälter muss den Tieren ein problemloses Wenden ermöglichen, Faustregel bei
Echsen: mindestens 1,5 fache der Kopf-Rumpflänge.
d.) die Betrachtung sollte nur von einer Seite oder durch den Deckel möglich sein.
e.) jedes Tier ist einzeln unterzubringen; das gilt auch, wenn die Tiere paarweise oder als Zuchtgruppe abgegeben werden sollen.
f.) Für die Unterbringung von Chamäleons ist mindestens eine komplette Seite des Behälters als Lüftungsflächen auszuführen. Als Sitzplatz ist ein fixierter Ast in Griffstärke vorzusehen, der dem Tier eine Position ohne lateralen (seitlichen) und dorsalen (am Rücken) Kontakt zum Behälter ermöglicht
4.) In den Räumen in denen die Tiere angeboten werden, ist das Rauchen untersagt und Zugluft zu vermeiden.
5.) Für jedes geschützte Tier sind die Originalpapiere mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
6.) Das Mitbringen von Gifttieren, die für den Menschen gefährlich sind, ist verboten.
7.) Das Herausnehmen von Tieren aus den Behältern ist ausschließlich im Beisein und nach Zustimmung des Anbieters erfolgen, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt.
8.) Das Beklopfen und Schütteln mit Tieren besetzter Behälter ist tierschutzwidrig und damit verboten.
9.) Die ausgestellten Tiere sind ständig durch den Anbieter oder im Bedarfsfall von einer von ihm damit beauftragten sachverständigen Person zu beaufsichtigen.
10.) Geschlechtsbestimmungen sollen auf das Minimum beschränkt werden ( evt. mehrere Interessenten abwarten oder eine Uhrzeit absprechen).
Diese Regeln sind für alle Teilnehmer an der Börse verbindlich und gelten durch die Teilnahme als anerkannt. Der Veranstalter haftet nicht bei Unfällen mit den Tieren. Die Abgabe von Tieren an Kinder unter 16 Jahren darf nur mit der Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten erfolgen.