Merkblatt Tierbörsen

- Reptilien -


Es dürfen nur gesunde, gut genährte und unverletzte Tiere angeboten werden.
Trächtige Tiere dürfen nicht angeboten werden.
Geschlechtsbestimmungen mit Hilfsmitteln, z. B. Sonden, sind auf der Börse nicht zulässig.
Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen sind strikt einzuhalten.
Behältnisse sind in eine Höhe von mind. 80 cm (Tischhöhe) aufzustellen.

Die Tiere sind in Behältnissen mit Sichtschutz (dreiseitig geschlossene Behältnisse) und Rückzugsmöglichkeit anzubieten, so dass ein Betrachten der Tiere nur von einer Seite oder von oben möglich ist. Als geeignete Rückzugsmöglichkeit gilt insbesondere ein Aufkleber, der mindestens ein Drittel der Oberseite bedeckt und mit den notwendigen Angaben zu dem Tier beschriftet sein kann.

Die Verkaufsbehältnisse müssen eine ausreichende Größe aufweisen, d.h. die Tiere müssen sich mindestens ungehindert umdrehen und in normaler Körperhaltung ruhen können. Als Faustregeln gelten:
Die kürzeste Kantenlänge der Behältnisgrundfläche (Länge bzw. Breite)
muss eine Länge aufweisen, die
- bei Echsen mindestens 1,5 x der Kopf- Rumpf-Länge (KRL),
- bei Schlangen mindestens 0,3 x der Gesamtlänge und
- bei Schildkröten mindestens 2 x der Panzerlänge entspricht.
Die Höhe der Behältnisse muss eine artgemäße Körperhaltung sowie bei kletternden
oder grabenden Arten das Anbieten einer, der jeweiligen Tierart angepassten, Kletter-
oder Grabemöglichkeit erlauben.
Die Behältnisse müssen, u.a. um ein Mindestmaß an Klimastabilität zu gewährleisten, eine Mindestgröße von ca. 10 x 10 x 10 cm aufweisen.

Die Verkaufsbehältnisse müssen ein Mindestmaß an Rückzugsmöglichkeiten, z. B. Pflanzenteile, Korkrindenstücke, oder Wurzeln, beinhalten sowie bei Bedarf ein Wasserbehältnis. Bei Tieren aus Feuchtgebieten muss feuchtigkeitsspeicherndes Substrat eingesetzt oder eine andere Möglichkeit zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit genutzt werden. Bei Bedarf sind Tiere und Behältnis mit Wasser zu besprühen.

Sumpf- und Wasserschildkröten sollten auf einer feuchten Unterlage angeboten werden.
Aquatile Arten, wie z. B. Weichschildkröten oder Matamatas müssen im Wasser angeboten werden. Beim Anbieten von Wasser kann ein Wasserwechsel mit temperiertem Wasser notwendig werden. Der Wasserstand muss ein Ausruhen der Tiere ermöglichen (Bodenkontakt).

Bei Bedarf sind Heizmöglichkeiten in einzelnen Terrarien zu schaffen.

Ein Thermometer muss an jedem Stand verfügbar sein, an dem Reptilien angeboten werden.