Merkblatt Tierbörsen

- kleine Säugetiere -


Es dürfen nur gesunde, gut genährte und unverletzte Tiere angeboten werden.
Trächtige Tiere dürfen nicht angeboten werden.
Jungtiere, die ohne Muttertier noch nicht selbstständig leben können, sowie säugende Muttertiere dürfen nicht angeboten werden.
Geschlechtsbestimmungen mit Hilfsmitteln sind vor der Börse durchzuführen.
Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen sind strikt einzuhalten.
Behältnisse sind in eine Höhe von mind. 80 cm (Tischhöhe) aufzustellen.

Die Tiere sind in Behältnissen mit Sichtschutz (dreiseitig geschlossene Behältnisse) und Rückzugsmöglichkeit anzubieten, so dass ein Betrachten der Tiere nur von einer Seite oder von oben möglich ist. Als geeignete Rückzugsmöglichkeit gilt insbesondere ein Aufkleber, der mindestens ein Drittel der Oberseite bedeckt und mit den notwendigen Angaben zu dem Tier beschriftet sein kann.

Die Umgebungstemperatur darf, in Abhängigkeit von den Ansprüchen der angebotenen
Tierarten, 25 - 30 °C nicht überschreiten.
Jedem Tier muss ständig frisches Trinkwasser aus Kugelverschluss-Nippeltränken, anderen standardisierten Tränken oder standsicheren Wassernäpfen sowie geeignetes Futter zur Verfügung stehen.

Die Breite oder Tiefe des Verkaufsbehältnisses muss mindestens die 1,5 fache Körperlänge des Tieres betragen; die andere Seite muss der Körperlänge entsprechen.
Bei Gruppenhaltung sind diese Angaben mit der Zahl der Tiere im jeweiligen Behältnis zu
multiplizieren. Als Faustregel gilt, dass die Hälfte der den Tieren zur Verfügung stehenden Behältnisgrundfläche bei entspannt nebeneinander liegenden Tieren frei bleiben muss.
Eine Behältnisgrundfläche von ca. 20 x 15 cm sollte bei keiner Säugetierart unterschritten werden.
Der Käfig muss so hoch sein, dass die Tiere darin in natürlicher Haltung aufrecht sitzen
bzw. stehen können.

Auf eine ausreichende Einstreumenge ist zu achten. Bei grabenden Tieren z. B. Gerbillus-
/Meriones-Arten oder Hamstern muss die Einstreu mehrere Zentimeter tief sein.

Sozial lebende Kleinsäuger, z. B. Farbmäuse, Rennmäuse, sollen mindestens paarweise
abgegeben werden (z. B. Wurfgeschwister, ggf. mit der Empfehlung zur Kastration des
männlichen Tieres. Eine Gewöhnung einzelner Tiere an fremde Artgenossen ist bei diesen
Arten i.d.R. nicht möglich).
Streifenhörnchen leben solitär und sind daher einzeln anzubieten.

Insbesondere bei nachtaktiven Tieren ist darauf zu achten, dass jede überflüssige Störung, z. B. durch Herausnehmen aus der Schlafhöhle, Erschütterungen oder Lärm, unterbleibt.